Damit sich alle BesucherInnen wohlfühlen, ist es notwendig, einige Regeln des Miteinanders und Umgangs mit dem Gelände, sowie der zu Verfügung stehenden Ausstattung festzulegen.
Schnüffelgarten
- Auf dem Weg zum Schnüffelgarten ist Leinenpflicht.
- Zutritt haben ausschliesslich Hunde, die über einen ausreichenden Impfschutz und Versicherungsschutz verfügen. Ungeimpfte Hunde müssen einen gültigen Titer (nicht älter als 12 Monate)
nachweisen können. Die Trainer der Hundehalle-Seeland haben die Berechtigung Impf- und Versicherungsschutz stichprobenartig festzustellen.
- Wir nutzen den Schnüffelgarten zusammen mit der Sonderschule (Kleinkinder zwischen 4 - 7 Jahren). Dies beschert und viele spannende Gerüche, verpflichtet uns aber auch, besonders sorgfältig
und respektvoll mit dem Material und den Hinterlassenschaften der Hunde umzugehen.
- Vor dem Betreten des Geländes ist sicher zu stellen, dass der Hund / die Hunde zuvor die Möglichkeit bekommen haben, sich zu lösen. Das Gelände ist kein Ersatz für Spaziergänge. Die Hinterlassenschaften müssen immer entfernt und mitgenommen werden.
- Auf dem gesamten Gelände herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot.
- Dauergebell der Hunde ist wegen der Nachbarschaft zu unterbrechen.
- Ausgeliehenes Hundespielzeug und Trainingsgegenstände bitte wieder zurücklegen. Bei Beschädigung muss die Hundehalle-Seeland informiert werden.
- Buddeln ist nur in der Buddelecke hinter dem Container erlaubt.
Parkieren
- Parkieren ist nur auf dem markierten Parkplatz der Spärsstrasse 2 erlaubt (bitte Schild beachten). Ab 17.00 Uhr dürfen die Parkplätze von You Count genutzt werden (bitte Schilder
beachten).
- Parkieren auf den privaten Parkplätzen an der Spärsstrasse ist verboten.
- Auf der Zufahrtsstrsse zum Schnüffelgarten ist parkieren verboten.
- Weitere Parkplätze gibt es auf der anderen Seite der Aare, direkt am Wehr (5 Min. Gehzeit).
Netiquette
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Die Netiquette unter Hundehaltern gilt selbstverständlich auf und neben dem Gelände.
- Auf Wunsch anderer Hundehalter ist der eigene Hund anzuleinen und / oder aus dem Sozialkontakt zu nehmen.
Haftungsausschluss / Versicherung
- Es wird keinen Haftung für Schäden an Menschen, Tieren oder Gegenständen seitens der Hundehalle-Seeland oder der Aktion Schnüffelgarten übernommen.
- Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund / seine Hunde und ist im Schadensfall verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.