Regeln

Damit sich alle BesucherInnen wohlfühlen, ist es notwendig, einige Regeln des Miteinanders und Umgangs mit dem Gelände, sowie der zu Verfügung stehenden Ausstattung festzulegen. 

 

 

Schnüffelgarten

  1. Auf dem Weg zum Schnüffelgarten ist Leinenpflicht. 
  2. Zutritt haben ausschliesslich Hunde, die über einen ausreichenden Impfschutz und Versicherungsschutz verfügen. Ungeimpfte Hunde müssen einen gültigen Titer (nicht älter als 12 Monate) nachweisen können. Die Trainer der Hundehalle-Seeland haben die Berechtigung Impf- und Versicherungsschutz stichprobenartig festzustellen. 
  3. Wir nutzen den Schnüffelgarten zusammen mit der Sonderschule (Kleinkinder zwischen 4 - 7 Jahren). Dies beschert und viele spannende Gerüche, verpflichtet uns aber auch, besonders sorgfältig und respektvoll mit dem Material und den Hinterlassenschaften der Hunde umzugehen. 
  4. Vor dem Betreten des Geländes ist sicher zu stellen, dass der Hund / die Hunde zuvor die Möglichkeit bekommen haben, sich zu lösen. Das Gelände ist kein Ersatz für Spaziergänge. Die Hinterlassenschaften müssen immer entfernt und mitgenommen werden. 
  5. Auf dem gesamten Gelände herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. 
  6. Dauergebell der Hunde ist wegen der Nachbarschaft zu unterbrechen. 
  7. Ausgeliehenes Hundespielzeug und Trainingsgegenstände bitte wieder zurücklegen. Bei Beschädigung  muss die Hundehalle-Seeland informiert werden. 
  8. Buddeln ist nur in der Buddelecke hinter dem Container erlaubt.

 

Parkieren

  1. Parkieren ist nur auf dem markierten Parkplatz der Spärsstrasse 2 erlaubt (bitte Schild beachten). Ab 17.00 Uhr dürfen die Parkplätze von You Count genutzt werden (bitte Schilder beachten). 
  2. Parkieren auf den privaten Parkplätzen an der Spärsstrasse ist verboten. 
  3. Auf der Zufahrtsstrsse zum Schnüffelgarten ist parkieren verboten.
  4. Weitere Parkplätze gibt es auf der anderen Seite der Aare, direkt am Wehr (5 Min. Gehzeit). 

 

Netiquette

  1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Die Netiquette unter Hundehaltern gilt selbstverständlich auf und neben dem Gelände.
  2. Auf Wunsch anderer Hundehalter ist der eigene Hund anzuleinen und / oder aus dem Sozialkontakt zu nehmen.

 

Haftungsausschluss / Versicherung

  1. Es wird keinen Haftung für Schäden an Menschen, Tieren oder Gegenständen seitens der Hundehalle-Seeland oder der Aktion Schnüffelgarten übernommen. 
  2. Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund / seine Hunde und ist im Schadensfall verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.